Experten-Interview
Interview mit
Gabriele Monath, Blaues Kreuz Detmold.
Suchthilfe-Magazin sprach mit Ihr über den Therapie-Baustein „Nachsorge“ und ambulante Reha. Das Gespräch führte Wolfgang Schwalenstöcker
Guten Tag Frau Monath.
Für wen ist welche Therapie geeignet, und für wen nicht? ![]()
Ich kann Sie also als suchterkrankter Mensch um Hilfe bei diesen Antragsformalitäten bitten? ![]()
Ist eine der stationären Reha folgende Nachsorge obligatorisch? ![]()
Suchthilfe-Magazin
Guten Tag Frau Monath. Die Nachsorge ist ein Baustein einer Suchttherapie. Was findet in einer solchen Nachsorge statt. Das Blaue Kreuz ist eine Standard-Beratungsstelle für diese Aufgabe. Was findet in der besagten Nachsorge statt.
Gabriele Monat
Die Beratungsstelle hier in Detmold ist eine Zweigeinrichtung der Hauptstelle in Bad Salzuflen. Wir bieten Beratung für Menschen mit Suchtproblemen oder für deren Angehörige an. Aus einer Beratung heraus kann sich beispielsweise eine die Notwendigkeit einer Therapie entwickeln. Wir wickeln dann das gesamte Antragsverfahren für eine ambulante oder stationäre Therapie ab. Die ambulante Therapie wird dann hier in der Beratungsstelle durchgeführt, die stationäre hingegen in einem Fachkrankenhaus.
Suchthilfe-Magazin
Für wen ist welche Therapie geeignet, und für wen nicht?
Gabriele Monath
Die ambulante Therapie ist ein Angebot für Menschen, die noch sozial im gesellschaftlichen Konsens integriert sind, also Menschen, die noch ein stabiles Umfeld haben und mit ihrer Suchterkrankung noch nicht im chronischen Bereich anzusiedeln sind. Ihnen muss zuzutrauen sein, über eine lange Zeit abstinent zu leben.
Nicht geeignet ist es für Menschen, für die Rückfalle zum Alltag gehören und zu deren Perspektive es nicht gehört eine Abstinenz langfristig durchzuhalten.
Das ist eine Voraussetzung für eine ambulante Arbeit, die nicht durchführbar ist, wenn diese Grundvoraussetzung nicht gegeben ist.
Suchthilfe-Magazin
Erfahre ich bei im Zuge der Beratung, was alles an Therapie, die Abfolge der therapeutischen Bausteine also, für mein Krankheitsbild infrage kommen?
Gabriele Monath
Ich denke, das ist unser zentralstes Anliegen, für Jeden individuell zu schauen, welcher Weg für ihn aus der Sucht herausführen könnte. Grundvoraussetzung ist natürlich seine Bereitschaft, sich auf einen solchen Weg einzulassen. Gerade hier im Kreis Lippe hat sich ein qualifiziertes Angebot etabliert, den Ausstieg aus der Sucht zu schaffen.
Suchthilfe-Magazin
Wie kann ich in eine solche Therapie integriert werden? Welche Antragsverfahren sind erforderlich und wer ist der Kostenträger?
Gabriele Monath
Um Therapie zu beantragen, sind zunächst einige Beratungsgespräche erforderlich. Im Rahmen dieser Gespräche wird der sogenannte Sozialbericht erstellt, es wird ein ärztliche Gutachten benötigt, das in der Regel von einem unserer begleitenden Ärzte gefertigt wird. Diese Unterlagen werden zu einem Antrag zusammengefasst und an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Der Kostenträger für die ambulante Therapie ist der Rentenversicherungsträger. In einigen Ausnahmefällen treten auch die Krankenkassen als Kostenträger ein.
Suchthilfe-Magazin
Ich kann Sie also als suchterkrankter Mensch um Hilfe bei diesen Antragsformalitäten bitten?
Gabriele Monath
Das kann ich uneingeschränkt bejahen. Dazu sind die Beratungsstellen da, sie leisten auch das Antragsverfahren für stationäre Therapien, in Ausnahmefällen kann das auch direkt aus der Entgiftung heraus passieren.
Suchthilfe-Magazin
Welche Suchtformen sind die der ambulanten Therapie behandelbar? Sind es nur die stoffgebundenen Süchte, oder aber auch die Verhaltenssüchte?
Gabriele Monath
Die Behandlungsschwerpunkte liegen bei den stoffgebundenen Süchten. Ir konnten aber in den letzten Jahren eine Verstärkung der psychischen Erkrankungen feststellen. Dabei handelt es sich insbesondere um Depressionen und Angst, die dann natürlich auch mitbehandelt werden müssen.
Suchthilfe-Magazin
Ist das erklärte Ziel der Nachsorge die Suchtmittelabstinenz oder werden auch sozio-therapeutische Aspekte in die Behandlung mit einbezogen?
Gabriele Monath
Zunächst einmal ist die Abstinenz eine Grundvoraussetzung, aber letztendlich wird die Abstinenz nur von Dauer sein, wenn es gelingt, das Leben ein Stück neu zu gestalten und damit zu einer Zufriedenheit zu gelangen.
Suchthilfe-Magazin
Stehen den Nachsorge- und den ambulanten Patienten akut Ansprechpartner in kritischen Alltagssituationen zur Verfügung?
Gabriele Monath
Wir stehen den Patienten einer ambulanten Reha und denen in der Nachsorgebehandlung natürlich zur Verfügung. Allerdings muss man in Abgrenzung einer stationären Therapie sagen:
Ambulant heißt ambulant, d.h. Wir stehen nicht Tag und Nacht zur Verfügung. Es gibt keine Wochenend- oder Spätdienstbereitschaft. Die Behandlung findet im Rahmen eines normalen Alltags statt.
Deshalb ist auch so wichtig, wie erwähnt, schon im Vorfeld zu schauen, wer für eine ambulante Therapie geeignet ist.
Suchthilfe-Magazin
Nach unserem eigenen Wissen gibt es beim Blauen Kreuz eigene Selbsthilfegruppen. Werden die Patienten auf Ihren Rat hin an entsprechenden Gruppen verwiesen?
Gabriele Monath
Im Kreis Lippe gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen, die sich im Lauf der letzten Jahre gebildet und stabilisiert haben. Wir selbst bieten in unseren Räumen 2 SHG’s und eine reine Motivationsgruppe, in der man sich erst einmal mit dem Thema Sucht befassen kann.
Suchthilfe-Magazin
Nach meiner eigenen subjektiven Erfahrung entwickeln in Therapie befindliche Patienten eine Abneigung gegen Selbsthilfegruppen, obwohl sie unter allen therapeutischen Aspekten und als unverzichtbar angesehen werden?
Gabriele Monath
Abneigung möchte ich so nicht stehen lassen. Es gibt Menschen, die fühlen sich wohl in Selbsthilfegruppen, in denen sie teilweise auch ohne Therapie eine Abstinenz erreichen, und es gibt Menschen, die es wenig sinnvoll finden, sich mit anderen auszutauschen und mit ihnen Probleme zu besprechen. Die Menschen, die eine Abneigung entwickeln gehören sicherlich zu der großen Gruppe, die gerade eine stationäre Therapie beendet haben und der Meinung sind: Das ist erst einmal genug Therapie und sehen in der Teilnahme an einer SHG keine Notwendigkeit mehr. Unsere Erfahrung ist eindeutig. Mit der Unterstützung einer SHG ist eine Abstinenz sehr viel leichter zu halten.
Suchthilfe-Magazin
Ist in der ambulanten Behandlung eine psychotherapeutische und medizinische ärztliche Begleitbehandlung vorgesehen?
Gabriele Monath
Sie ist nicht nur vorgesehen, sonder auch zwingend notwendig. Eine ambulante Reha und auch eine Nachsorge sind medizinische Maßnahmen, die unbedingt von einem Arzt begleitet werden müssen. Unser begleitender Arzt ist seit langem für uns tätig, und steht in Krisensituationen zur Verfügung, wenn medizinische, neurologische psychologische Maßnahmen erforderlich sind.
Suchthilfe-Magazin
Ist eine der stationären Reha folgende Nachsorge obligatorisch?
Gabriele Monath
In den letzten Jahren hat sich eine Nachsorge nach einer stationären Therapie etabliert. Die Kliniken vermitteln die Patienten an die Beratungsstellen. Das gilt auch für die Vermittlung von Adaptionsstellen und für betreutes Wohnen, für Patienten, bei denen eine solche Maßnahme angeraten scheint. Die Nachsorge wird gut in Anspruch genommen.
Suchthilfe-Magazin
Frau Monath, herzlichen Dank für dieses Gespräch



